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Mindestlohn steigt – wie furchtbar!

Gute Arbeit für gutes Geld

Da haben sich in der Mindeslohnkommission Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen neuen Mindeslohn ab 1.1.2017 geeinigt und schon hebt das Klagen wieder an. Nachzulesen in der NWZ vom 30.6. „Unternehmer fürchten Preisspirale“. Ich kann es nicht mehr hören. Natürlich geht es darum, dass Menschen mehr Geld für ihre Arbeit bekommen und dass der Kunde dies auch bezahlen muss. Als Beispiele herhalten müssen auch wieder die Bereiche Friseurhandwerk und Gastronomie. Laut Auskunft der Kreishandwerkerschaft- Herr Günnemann  im selben Artikel- wird in den meistens Bereichen des Handwerks über dem Mindestlohn bezahlt, selbst für Hilfsarbeiter.  Es betrifft also nur die Bereiche, die traditionsgemäß schlecht bezahlen und bei denen wir Trinkgeld geben, weil wir eben das wissen.

Der Mindestlohn wird jetzt von 8,50 auf 8,84 Euro steigen. Die Steigerung beträgt 4 % in zwei Jahren. Das liegt deutlich unter dem, was in der Metallindustrie oder im öffentlichen Dienst vereinbart worden ist. Ich finde es richtig, wenn auch die Menschen, die auf einen gesetzlichen Schutz angewiesen sind, Anteil an der allgemeinen  Einkommensentwicklung haben. Dann werden wir Kunden / Gäste eben etwas mehr auf den Thresen legen und gut. Wir werden daran nicht zugrunde gehen oder auf unseren Haarschnitt verzichten. (Da sei meine Eitelkeit davor!)

Aber die Klage in dem Artikel geht ja noch weiter: Die Dokumentationspflicht. Ich habe es schon bei der Einführung des Mindeslohnes nicht verstanden. Es ist offensichtlich eine Zumutung, dass man als Kleinunternehmer den Arbeitnehmer anmelden (§16) und die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter aufschreiben muss (§17). Mehr verlangt das Mindeslohngesetz in seinen §§ 16 und 17 nämlich gar nicht.

Ich versteh da was nicht. Wie zahlt ein Wirt seiner Servicekraft denn das Entgelt aus, wenn er keine Aufzeichnungen darüber hat, wieviel sie wann gearbeitet hat? Und wie hat er die Lohnabrechnungen bei der Steuer als Betriebsausgaben geltend gemacht? Er wird doch nicht dem Staat so viele Steuern geschenkt haben?

Die Mindestlohnapp
Die Mindestlohn- APP

Und falls es sich noch nicht rumgesprochen hat: Auch für die Arbeitsaufzeichnung gibt es eine APP! Damit zeichnet man nicht nur die Arbeitszeiten auf sondern übermittelt sie auch an alle, die diese Daten brauchen. Zu finden auf den Seiten des Bundesarbeitsministeriums.

Ich kann es nur begrüßen, dass hier eine ordentliche Dokumentation gefordert wird. Im Reinigungsbereich habe ich Arbeitsverträge gesehen, die schlicht rechtswidrig waren. Und eines ist ganz sicher: Ungenauigkeiten hier gingen und gehen immer zu Lasten des Schwächeren, des Arbeitnehmers.

Als gönnen wir doch den Menschen, die nur einen Mindestlohn bekommen, diese Lohnerhöhung zum 1.1.17. Auch sie leisten gute Arbeit und sollen dafür einen anständigen Lohn erhalten.

Herzlichst

Ulf Moritz

 

 

http://www.nwzonline.de/oldenburg-kreis/wirtschaft/unternehmer-fuerchten-neue-preisspirale_a_31,0,1897973933.html

https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__17.html

Der Weg zur APP:
http://www.der-mindestlohn-wirkt.de/ml/DE/Service/App-Zeiterfassung/inhalt.html;jsessionid=62104D0DA371C6A606DB5A98F38ECA6F

 

 

2 Gedanken zu „Mindestlohn steigt – wie furchtbar!“

  1. Die Einführung des Mindestlohnes war schon ein ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung, dennoch muss sich in diesem Bereich doch noch einiges mehr tun, damit die Menschen auch endlich wieder von ihrem Geld leben können. Das ist aktuell ja leider nicht der Fall.

    1. Dem kann ich nur zustimmen. Ein auskömmlicher Mindestlohn, von dem dann auch eine vernünftige Rente finanziert werden kann, sollte doch schon bei 12 Euro liegen!

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