Oder: Wie ernst nimmt die Exekutive die Legislative?
Schottergärten sind im Kommen. Auch in Ganderkesee kann ich sehen, wie vor allem Vorgärten in einen angeblich pflegeleichten Zustand verwandelt werden. Wo eben noch eine Rasenfläche mit ein paar Beeten am Rande war, wird nun der Boden ausgekoffert, dicke Planen bedecken den Grund, auf den dann Kies und bunte Steine verteilt werden. Oder es wird gepflastert was das Zeug hält und auf die nun wasch- und wischfeste Fläche platziert der geschulte Landschaftsgärtner ein paar ordentliche Pflanzkübel mit dauergrünen Gewächsen.
Über Geschmack kann ja bekanntlich nicht streiten. Manche finden es schön, manche nicht und regen sich auf. Letzteren gibt die niedersächsische Bauordnung auch noch Recht. Denn da heißt es im § 9 „Nicht überbaute Flächen, Kinderspielplätze:
(1) ……
(2) Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.“
Schottergärten sind nun eindeutig keine Grünflächen. Das ist auch in den Räten der Gemeinden Thema.
Aber was muss ich am13.September 2019 in der Nordwestzeitung lesen? Auf der Seite für Hude stand dazu: „Pape verwies zudem auf eine Regelung der Niedersächsischen Bauordnung, nach der Vor- und Hausgärten überwiegend als Grünflächen angelegt werden müssen. Vonseiten der Verwaltung hieß es dazu jedoch, dass die Gemeinde nicht tätig werden könne. Zuständig dafür wäre die Baubehörde, also der Landkreis, so Fachbereichsleiterin Martina Schneider. Und der verfolge dies in der Regel nicht.“
Auch im Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt der Gemeinde Ganderkesee wurde darüber gesprochen und Herr Meyer (Fachbereichsleiter Gemeindeentwicklung) sagte dazu dasselbe wie die Kollegin Schneider aus Hude.
Der Landkreis Oldenburg tut also nicht viel. Er macht ein paar Infoveranstaltungen.
Das Land Niedersachsen sieht aber ganz andere Möglichkeiten. Das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz schrieb mir dazu:
„Zudem haben auch die Gemeinden die Möglichkeit, die Gestaltung von Grünflächen durch örtliche Bauvorschrift näher zu regeln. Auch kann ein Bebauungsplan mit bestimmten Festsetzungen den Verpflichteten in der Wahl der Gestaltungsmöglichkeiten beschränken.“
Man kann etwas tun – wenn man will.
Fazit: Das Parlament des Landes Niedersachsen hat ein Gesetz beschlossen, welches die Verwaltungen nicht weiter beachten mögen. Oder nur ein bisschen: Der Landkreis will einen Flyer machen.
Die Geschichte wird fortgesetzt. Mal schauen, was wir da in Ganderkesee noch erreichen können. Also bis demnächst
Herzlichst
Ulf Moritz
Der Artikel in der NWZ:
https://www.nwzonline.de/oldenburg-kreis/wirtschaft/hude-nachbarschaften-veraergert-kein-verbot-fuer-schottergaerten-in-hude_a_50,5,3550242294.html
Mein Schriftwechsel mit dem Landkreis Oldenburg ist hier: 191130_Schottergärten Schriftwechsel
Die Antwort der Landesregierung ist hier: Antwort Landesregierung
Die Bilder sind frei verfügbare Beispielbilder aus dem Internet und haben mit Ganderkesee nichts zu tun. Man mache mal einen Spaziergang und wird doch ähnliches finden.
Einfach mal im Internet den Suchbegriff „Gärten des Grauens“ eingeben.
In Bremen-Findorff war im letzten Jahr als Gegenmaßnahme ein Wettbewerb für begrünte Vorgärten ausgeschrieben. Das hat manchen Ehrgeiz geweckt…. mit sehr schön anzusehenden Ergebnissen auf den vergleichsweise winzigen Flächen…
Hallo Ute, kann man irgendwo die Unterlagen für den Wettbewerb bekommen?
Es tut sich was. In der Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Ganderkesee am 22.1.20 wird der Top 7 behandelt: Informationskampagne Baumschutz und naturnahe Gartengestaltung DS 2020/102
Leider können die Bürger die Sitzungsvorlage erst am 21. Januar einsehen.