Kommunalwahl 11.9.2016

Kommunalwahl ist – na und?

Kommunalwahl ist und nur jeder zweite geht hin. Jedenfalls war das 2011 so. Nur 54,1% der wahlberechtigen Ganderkeseer haben auch von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Zu wenig, um etwas zu verändern. Und ändern muss sich was.

Wie komme ich darauf?

Mein letzter Beitrag im Blog: „Altes Recht wartet auf Abschaffung“ wurde vielfältig kommentiert. Leider häufig nicht öffentlich aber ich will das mal so zusammenfassen: Die zustimmenden Äußerungen lasse ich mal weg. Kritik wurde aber auch laut. Die lautete dann so zum Beispiel so:

In der NGO (niedersächsische Gemeindeordnung) sei geregelt, dass Kommunen  verpflichtet seien, Satzungen zu erstellen und dass  die Bürger zu beteiligen seien. Gemeint war: zu beteiligen an den Kosten des Straßenausbaus. Anliegerbeiträge halt.

Mal abgesehen davon, dass es seit dem 1.11.2011 keine NGO mehr gibt sondern ein „Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)“ ist darin in § 11 ff beschrieben, dass Kommunen Satzungen erlassen können und wie diese veröffentlicht werden müssen. In § 111 Abs.5 NKomVG steht ausdrücklich: „Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und Beiträgen für öffentliche Spielplätze besteht nicht.“

Ein anderer schrieb: „Das niedersächsische Kommunalabgabegesetz verpflichtet zur Umlage auf die Anwohner.“ Leider ebenso falsch: Im Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz §6 Beiträge lese ich folgendes:
„Die Gemeinden und Landkreise können zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtungen besondere wirtschaftliche Vorteile bietet, soweit nicht privatrechtliche Entgelte erhoben werden.“

Und können heißt eben nicht müssen.

Und die dritte Variante der Einrede war, dass man besser die Finger von dem Thema ließe. Das gäbe nur unnötige Diskussionen.

Asperin
Gegen Kopfschmerzen gibt es Aspirin. Und was von Ratiopharm!

Zusammenfassung der Kritik: Wir können und wir wollen uns keine Gedanken machen. Dazu ziehen wir sogar Rechtsvorschriften heran, die nicht existieren. Und schon gar nicht wollen wir ein kontroverses Thema anfassen. Das alles macht nur Kopfschmerzen.

Ganderkesee hat sich im Laufe der Jahre verändert. Es ist größer geworden. Immer mehr Siedlungsgebiete sind entstanden. Wo früher Felder waren, stehen nun Häuser. Firmen sind aufgebaut worden und wieder Pleite gegangen. Höfe starben. Straßen wurden geplant und die Pläne verschwanden in den Schubläden. Die Gesellschaft hat sich geändert. Die Menschen haben sich geändert.

In den Rat müssen Menschen gewählt werden, die wahrnehmen, dass sich etwas verändert hat. Die keine Denkverbote akzeptieren. Die bereit sind, über alte Reglungen, die mal vernünftig und richtig waren, offen nachzudenken. Die vielleicht auch erst einmal hinschauen, wie die Regeln, die Gesetze sind, wieviel Gestaltungsraum sie im Gemeinderat dann wirklich haben. Und das ist eine Menge. (Schaun Sie sich mal das Ortsrecht an!)

Und die diesen Raum zur Diskussion, zur Gestaltung unseres Lebens in Ganderkesee auch nutzen wollen.

Die Kommunalwahl hat gegenüber der Landtags- oder Bundestagswahl einen großen Vorteil: Man kann direkt die Menschen wählen, die man im Rat sitzen sehen will und ist nicht gezwungen, eine Partei und deren Vorschlagsliste anzukreuzen. Man kann „kumulieren“ -also alle drei Stimmen einer Person geben- oder „panaschieren“, also seine drei Stimmen auf mehrere Kandidaten oder Parteien verteilen.

Und man kann seine Kandidaten kennen. Sie sind nicht so weit weg. Sie wohnen in der Nachbarschaft. Auch nach der Wahl!

Also nix wie hin am 11.9. oder vorher Briefwahl machen.

Herzlichst

Ulf Moritz