Heute können wir es in der NWZ lesen, ein Interview mit der Bürgermeisterin:
„Frage: Sie haben sich von Anfang an für mehr Bürgerbeteiligung stark gemacht. Sehen Sie sich in diesem Bestreben eher bestätigt oder ernüchtert?
Gerken: Bürgerbeteiligungen sind in vielen Verfahren vorgeschrieben, das ist gut so. Zusätzliche Angebote wie unser ‚Ganderkeseer Bürgergespräch‘ haben nicht den erhofften Anklang gefunden. Die Vorbereitung hat viel Aufwand erfodert und die Resonanz war eher frustrierend. In diesem Punkt bin ich mehr oder weniger ernüchtert.“
Thema durch. Lieber Leser, Du willst gar nicht beteiligt werden und daher werden die „Freien Wähler Ganderkesee“ auch gar nicht erst mit Dir reden, sondern wollen gleich im (natürlich) vertraulichen Arbeitskreis Straßenbau Vorschläge erarbeiten, wie die Straßenausbausatzung geändert werden könnte. Die Vorschläge sollen dann dem Ausschuss für Straßen und Verkehr vorgelegt werden. (So jedenfalls laut heutiger NWZ)
Also erstmal freue ich mich natürlich, dass die Freien Wähler meinen Vorschlag auf Änderung der Straßenausbausatzung aufgreifen (siehe unten). Dann wundere ich mich über hellseherische Fähigkeiten (hat das noch was mit Halloween zu tun?): Über die Bildung von Ausschüssen und Arbeitskreisen wird erst der neue Gemeinderat in seiner konstituierenden Sitzung am 10.November entscheiden. Wissen die Freien Wähler jetzt schon, dass auch im neuen Gemeinderat wieder geheime Arbeitskreise unter Ausschluss der interessierten Öffentlichkeit Sitzungen vorbereiten werden? Oder ist es ihr (nicht erklärter) Wille, diese Diskussion, die sicher eine große Menge Ganderkeseer Häusle-Besitzer brennend interessieren würde, nicht öffentlich zu führen.
Die Menschen in Ganderkesee sind an einer Beteiligung am gesellschaftlichen Geschehen interessiert. Das zeigt sich nicht nur bei der Gestaltung des Martplatzes oder im Engagement für Flüchtlinge. Sie sind offensichtlich nicht interessiert, an einem unspezifischen Laberabend mit Verwaltung und Politik teilzunehmen. Wenn man den Bürgerinnen und Bürgern Beteiligung erleichtern will, dann muss man zunächst die Voraussetzungen dazu schaffen. Übrigens haben nach dem Gesetz eigentlich alles Sitzungen öffentlich zu sein, „soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern.“ Ein Schritt wäre es, die Sitzungunterlagen auch den Bürgern mehrere Tage vor der Sitzung zur Verfügung zu stellen (siehe meinen Beitrag:“Bürgerwille und politische Realität“).
Bürgerbeteiligung ist möglich. Man müsste nur wollen mögen.
Herzlichst
Ulf Moritz
§ 64 Niedersächsisches Kommunalvertretungsgesetz
Öffentlichkeit der Sitzungen
1. Die Sitzungen der Vertretung sind öffentlich, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern.